Kosten und Vorfinanzierung

Kosten und Vorfinanzierung

Der Preis von Implantaten hängt von der Anzahl und Art der Implantate ab. Weiterhin auch von der Frage ob der Kiefer vorbereitet werden muss zum Beispiel durch den Aufbau von Knochensubstanz et cetera.

 

Dabei wird vor Allem von älteren Patienten häufig infrage gestellt, ob sich der Aufwand „noch lohnt“. Das lässt sich meistens mit der Betrachtung der Lebensqualität, der noch vor den Patienten liegenden Lebensjahre beantworten. Bei denen man bei dieser Frage die Entscheidung treffen kann, ob man sie mit schlechten Prothesen oder einem uneingeschränkt komfortablen Gebiss das auf den Implantaten beruht verbringen möchte. Fest steht, daß mit der Lebensqualität in der Regel auch die Gesundheit positiv beeinflusst wird (zum Beispiel durch richtiges Kauen und die damit verbundene bessere Verdauung) und somit die Lebenserwartung auch gesteigert werden kann.

 

Wie hoch sind die Kosten der Behandlung?

Die Kosten für Implantate hängen

  • von der Anzahl der eingesetzten Implantate
  • vom gewählten System
  • vom aufgesetzen Zahnersatz und
  • der notwendigen Vorbehandlung

ab. Als Richtwert: Ein Zahnimplantat incl. Krone kostet im Durchschnitt € 1.900,- bis € 2.500,-  komplett.

 

Was übernimmt die Krankenkasse?

Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Festzuschuss pro Zahn, der in der Regel zwischen € 300,- bis zu € 500,- betragen kann.

 

Die Erstattungen der PKV richten sich nach dem individuellen Tarif und betragen zwischen 50% und 100% der entstehenden Kosten. Je nach Versicherungsvertrag.

Ist es möglich die Zahnbehandlung in Raten zu zahlen?

selbstverständlich ist es möglich, ihre neuen Zähne in zum Beispiel in 6 Raten zu bezahlen, ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen. Gebühren oder Zinsen berechnen wir nicht bei diesem Modell.

Für längere Laufzeiten zur Finanzierung des Gebisses bieten wir weitere Möglichkeiten an. Wenn Sie Lohnsteuer zahlen oder einkommenssteuerpflichtig sind, können die Behandlungskosten als „Außergewöhnliche Belastung“ zudem von der Steuer abgesetzt werden.